Beratungsgespräche die die Pflegekasse fordert damit Ihnen das Pflegegeld nicht gestrichen wird.
Dies erfolgt bei Ihnen zu Hause und wird von der Pflegekasse gezahlt. Hier wird beurteilt ob die Pflege sichergestellt ist und ob man Hilfe benötigt.
In diesem Gespräch wird erörtert welche Tagespflegeangebote angebracht sind und Eingehen auf offene Fragen.
Bei vorhandenem Pflegegrad wird diese von der Pflegekasse übernommen. Auch auf Privatrechnung möglich.
Beinhaltet individuelle Pflege im häuslichen Umfeld nach Ihren Wünschen.
Dies kann zum Beispiel sein:
Abrechenbar über den Entlastungsbeitrag, monatlich 125.- €
Dieser Betrag wird von den Pflegekassen nicht an Sie als Pflegeperson ausgezahlt, er wird monatlich angespart wenn er nicht verbraucht wird und verfällt dann.
Hier können Sie Leistungen der Betreuung abrechnen, wenn Sie mal nicht zu Hause sind wegen anfallenden Terminen oder Ausflügen. Das heißt wir kommen ins Haus und betreuen den Patientin.
Vom Arzt verordnet wird diese von der Krankenkasse übernommen
Beinhaltet zum Beispiel folgende Leistungen:
Wird von Pflege- und Krankenkasse übernommen.
Umfasst die komplette Grund- und Behandlungspflege im häuslichen Umfeld sowie die Begleitung im letzten Lebensabschnitt.
Bei vorhandenem Pflegegrad wird diese von der Pflegekasse übernommen. Auch auf Privatrechnung möglich.
Umfasst alle Reinigungstätigkeiten die im häuslichen Umfeld anfallen.
Dies kann folgendes sein:
Rasen mähen und das Schneiden der Hecke zählen nicht zu dieser Leistung.
Bei vorhandenem Pflegegrad wird diese von der Pflegekasse übernommen. Auch auf Privatrechnung möglich.
Dies kann im häuslichen Umfeld erbracht werden wenn pflegende Angehörige im Urlaub sind.